1. Geltungsbereich und Grundlagen
a) Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“)gelten für sämtliche Rechtsbeziehungen (Offerten,Vertragsverhandlungen, Verträge etc.) zwischen der BRUGG Lifting AG (auch als BRUGG LIFTING bezeichnet) („BRUGG LIFTING“) und deren Bestellern („BESTELLER“) betreffend (i) den Verkauf und die Lieferung von Produkten und Werken („LIEFERUNGEN“) und (ii) die Erbringung von Dienstleistungen wie z.B. Montage oder Montageüberwachung („LEISTUNGEN“) durch die BRUGG LIFTING an die BESTELLER.
1.2 Diese AGB bilden einen integrierenden Bestandteil der
zwischen BRUGG LIFTING und dem BESTELLER bestehenden Rechtsbeziehungen und insbesondere Verträgen, sofern nicht explizit etwas anderes vereinbart
wird. Von diesen AGB abweichende Bestimmungen erlangen nur Rechtsverbindlichkeit, wenn sie vonBRUGG LIFTING ausdrücklich offeriert oder von BRUGG LIFTING ausdrücklich und schriftlich akzeptiert werden.
1.3 Mit der Beauftragung von BRUGG LIFTING bestätigt,
akzeptiert und erklärt sich der BESTELLER damit einverstanden, dass die LIEFERUNGEN sowie die LEISTUNGEN durch diese AGB geregelt werden. BRUGG LIFTING behält sich eine jederzeitige Änderung dieser AGB vor. Änderungen gelten ab deren Mitteilung an den BESTELLER für alle danach begründeten Rechtsbeziehungen zwischen BRUGG LIFTING und dem BESTELLER.
1.4 Vorbehältlich der expliziten schriftlichen Zustimmung
von BRUGG LIFTING sind allgemeine Geschäftsbedingungen und andere Vertragsdokumente des BESTELLERS explizit wegbedungen und ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn allgemeine Geschäftsbedingungen oder andere Dokumente des BESTELLERS in eine Bestellung oder Auftragsbestätigung des BESTELLERS integriert worden sind oder anderweitig BRUGG LIFTING mitgeteilt worden sind.
b) Offerten und Zustandekommen von Verträgen
1.5 Sämtliche Offerten, Preislisten, Produktebeschreibungen, Prospekte, Pläne und dgl. von BRUGG LIFTING sind unverbindlich (insbesondere auch was die vertraglichen Eigenschaften der LIEFERUNGEN angeht) und können jeder- zeit geändert oder widerrufen werden, es sei denn, im betreffenden Dokument werde explizit etwas Anderes fest- gehalten.
1.6 Soweit die Offerten von BRUGG LIFTING unverbindlich sind, kommt ein Vertrag erst in dem Zeitpunkt zustande, in dem der BESTELLER die schriftliche Bestätigung erhält, dass BRUGG LIFTING die Bestellung annimmt (durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Unterzeichnung eines schriftlichen Vertrags) bzw. in dem Zeitpunkt in dem BRUGG LIFTING die Bestellung ausführt.
1.7 Die LIEFERUNGEN und LEISTUNGEN sind in der schriftlichen Auftragsbestätigung abschliessend aufgeführt. Sollte keine schriftliche Auftragsbestätigung ausgestellt werden, so ergibt sich die Beschreibung aus dem von BRUGG LIFTING unterzeichneten schriftlichen Vertrag oder subsidiär aus der Offerte von BRUGG LIFTING.
1.8 ollte sich nach Abschluss des Vertrages herausstellen, dass die bestellten LIEFERUNGEN oder LEISTUNGEN entweder teilweise oder insgesamt infolge höherer Gewalt oder aus nicht von BRUGG LIFTING zu vertretenden Gründen nicht geliefert bzw. erbracht werden können (z.B. als Folge einer Nicht- oder Spätlieferung von Seiten eines Anbieters von Drittprodukten) oder sich LIEFERUNGEN oder LEISTUNGEN durch solche Umstände unverhältnismässig erschweren, ist BRUGG LIFTING in dieser Hinsicht von der Pflicht zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen, von jeder Schadenersatzpflicht und von jedem anderen Rechtsbehelf wegen Vertragsverletzung befreit. BRUGG LIFTING ist berechtigt, vom Vertrag vollständig oder teilweise zurückzutreten. Hierüber wird der BESTELLER per E-Mail in Kenntnis gesetzt und allfällige für die entsprechenden LIEFERUNGEN bereits geleistete Zahlungen werden ihm entweder vollumfänglich (im Falle eines vollständigen Rücktritts) oder in Bezug auf die nicht lieferbaren LIEFERUNGEN (im Falle eines Teilrücktritts)
zurückerstattet.
1.9 Ziffer 1.8 gilt insbesondere auch wenn Handelsbeschränkungen, Embargos, Sanktionen oder ähnliche Hindernisse, welche von den zuständigen Behörden (einschliesslich aller Behörden, die solche Massnahmen in den Vereinigten Staaten, der Europäischen Union, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich erlassen und/oder durchführen) ausgesprochen werden („MASSNAHMEN“), dazu führen, dass BRUGG LIFTING die Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen verunmöglicht oder unverhältnismässig erschwert wird.
1.10 Der BESTELLER ist nicht berechtigt, LIEFERUNGEN von BRUGG LIFTING an Adressaten von MASSNAHMEN (wie z.B. sanktionierte Staaten, Unternehmen, Organisationen oder Personen), entgeltlich oder unentgeltlich, in Teilen oder als Ganzes, weiterzugeben.
c) Bestellungen im Webshop
1.11 In Abweichung von lit. b gelten für im Webshop von BRUGG LIFTING www.bruggshop.com („WEBSHOP“) getätigte Bestellungen die nachfolgenden Bestimmungen.
1.12 Der BESTELLER kann im WEBSHOP aus dem Produktsortiment LIEFERUNGEN auswählen und diese durch Klicken auf den Button „in den Warenkorb“ in einem sogenannten Warenkorb sammeln.
1.13 Durch Klicken auf den Button „jetzt bestellen “ gibt der BESTELLER ein verbindliches Angebot zum Kauf der im Warenkorb sich befindlichen LIEFERUNGEN ab und hat sich mit der Geltung dieser AGB und der Datenschutzerklärung von BRUGG LIFTING einverstanden erklärt.
1.14 Die vom BESTELLER aufgegebene Bestellung wird von Seiten BRUGG LIFTING automatisch mit einer per E-Mail verschickten Bestellbestätigung dokumentiert. Diese bestätigt lediglich den Eingang der Bestellung, stellt aber noch keine Annahme des Angebots von Seiten BRUGG LIFTING dar.
1.15 Ein Vertrag über die bestellte LIEFERUNG kommt erst
zustande, wenn BRUGG LIFTING dem BESTELLER per E- Mail eine Auftragsbestätigung zugehen lässt, spätestens jedoch durch den Versand der bestellten LIEFERUNGEN.
1.16 ollte die im WEBSHOP bestellte LIEFERUNG nicht verfügbar sein, behält sich BRUGG LIFTING vor, das Angebot des BESTELLERS nicht anzunehmen. BRUGG LIFTING wird den BESTELLER entsprechend informieren und ihm allfällig bereits geleistete Zahlungen zurückerstatten.
1.17 Alle Angaben (Produktbeschreibungen, Abbildungen, Farbmuster, Masse, Traglasten, Gewichte, technische Spezifikationen, Zubehörbeziehungen und sonstige An- gaben) im WEBSHOP von BRUGG LIFTING unterliegen einem Irrtumsvorbehalt und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar
1.18 Ziffer 1.7 gilt sinngemäss auch für Bestellungen, welche der BESTELLER im WEBSHOP tätigt.
d) Form
1.19 Alle Vereinbarungen und rechtserheblichen Erklärungen der Parteien bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Erklärungen in Textform, welche durch E-Mail oder über Formulare des WEBSHOPS übertragen oder festgehalten werden, gelten als schriftliche Erklärungen einer Partei.
2. Preise und Zahlungsbedingungen
2.1 Die Preise und die Zahlungsbedingungen sind in der schriftlichen Auftragsbestätigung respektive in der per E- Mail versandten Auftragsbestätigung nach einer Bestellung im WEBSHOP geregelt (bzw. im von BRUGG LIFTING unterzeichneten schriftlichen Vertrag oder der Offerte von BRUGG LIFTING falls keine schriftliche Auftragsbestätigung ausgestellt wurde). Preise verstehen sich netto, in Schweizerfranken, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Verbrauchssteuer, Mehrwertsteuer, „Goods and Services Tax“ (GST) oder vergleichbaren Steuer im Bestimmungsland, sofern diese Verbrauchssteuer nicht im Wege des „Reverse
Charge“ im Bestimmungsland auf den BESTELLER verlagert wird. Zudem verstehen sich die Preise „Free Carrier“ (FCA) am Sitz der BRUGG LIFTING (INCOTERMS 2020
2.2 Die Rechnungsstellung erfolgt nach Ermessen von BRUGG LIFTING im Voraus oder nach LIEFERUNG – im WEBSHOP kann der BESTELLER die Art der Zahlung möglicherweise selber bestimmen. Abzüge von Rechnungsbeträgen dürfen nicht vorgenommen werden, es sei denn, es sei explizit schriftlich etwas anderes vereinbart. Eine Verrechnung mit Gegenforderungen ist nicht zulässig. Ungerechtfertigte Skontoabzüge werden
in Rechnung gestellt.
2.3Die Zahlungsfrist ist auch dann einzuhalten, wenn die Vertragserfüllung sich verzögert oder noch unwesentliche Teile der LIEFERUNGEN und/oder LEISTUNGEN fehlen.
2.4Der Erfüllungsort für die Zahlungen ist der Sitz von BRUGG LIFTING.
2.5 Das Fälligkeitsdatum ist zugleich Verfalldatum. Werden Rechnungen nicht innerhalb der Zahlungsfrist beglichen, ist der BESTELLER ohne Mahnung in Verzug und schuldet Verzugszinsen zu 8 % p. a.
2.6 BRUGG LIFTING behält sich die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens sowie den Vertragsrücktritt und die Herausgabe der LIEFERUNG gemäss Art. 214 Abs. 3 des Schweizerischen Obligationenrechts sowie die Geltendmachung von weiteren Schadenersatzansprüchen ausdrücklich vor. BRUGG LIFTING ist bei Zahlungsverzug des BESTELLERS berechtigt, das Inkasso auf Kosten des BESTELLERS durch einen Dritten besorgen zu lassen.
3. Lieferfristen und Termine
3.1 Die zwischen dem BESTELLER und BRUGG LIFTING vereinbarten Preise für LIEFERUNGEN und LEISTUNGEN sind verbindlich, sofern die LIEFERUNG bzw. die Erbringung der LEISTUNG innerhalb von 3 Monaten nach Vertragsschluss erfolgt. Andernfalls behält sich BRUGG LIFTING das Recht vor, die entsprechenden Preise aufgrund von Änderungen der Lohn-, Material- oder Energiekosten einseitig angemessen anzupassen. Sollte BRUGG LIFTING von diesem Recht Gebrauch machen, zeigt sie dem BESTELLER den neuen Preis spätestens 30 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin bzw. Termin der Leistungserbringung an. Bei einer Preissteigerung steht dem BESTELLER ein Rücktrittsrecht vom Vertrag zu. Möchte der BESTELLER vom Vertrag zurücktreten, hat er dies BRUGG LIFTING innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Anzeige der Preissteigerung mitzuteilen. Sollte der BESTELLER vom Vertrag zurücktreten, ist BRUGG LIFTING von jeder Schadenersatzpflicht und von jedem anderen Rechtsbehelf wegen Vertragsverletzung befreit.
4. Lieferung, Lieferfristen und Termine
4.1 Die Lieferung von LIEFERUNGEN erfolgt „Free Carrier“ (FCA) am Sitz von BRUGG LIFTING (INCOTERMS 2020). Der Gefahrenübergang erfolgt mit Lieferung.
4.2 Die Frist für die Lieferung von LIEFERUNGEN bzw. die Erbringung von LEISTUNGEN („LIEFERFRIST“) beginnt, sobald der Vertrag zustande gekommen ist und aus der Sicht von BRUGG LIFTING alle wesentlichen Voraussetzungen für die Lieferung der LIEFERUNGEN bzw. Erbringung der LEISTUNGEN vorliegen respektive erfüllt sind (z.B. Eingang von Vorauszahlungen, Vorliegen behördlicher Formalitäten, Bereinigung technischer Punkte). LIEFER- FRISTEN gelten als eingehalten, sofern vor ihrem Ablauf die LIEFERUNGEN am Sitz von BRUGG LIFTING dem BESTELLER zur Verfügung gestellt worden sind bzw. die LEISTUNGEN erbracht worden sind.
4.3 Die LIEFERFRIST beginnt nicht zu laufen respektive wird
angemessen verlängert, wenn Hindernisse eintreten, welche BRUGG LIFTING trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht abwenden kann, oder irgendwelche andere Umstände eintreten, welche BRUGG LIFTING
nicht zu vertreten hat. Ziffern 1.8 und 1.9 bleiben vorbehalten.
4.4 Wird die LIEFERFRIST nicht eingehalten, so kann der BESTELLER eine pauschalisierte Verzugsentschädigung geltend machen, soweit die Verspätung nachweislich durch BRUGG LIFTING verschuldet wurde und dem BESTELLER dadurch ein Schaden entstanden ist. Die pauschalisierte Verzugsentschädigung beträgt für jede volle Woche der Verspätung 0.2 %
des Vertragspreises des verspäteten Teils der LIEFERUNGEN bzw. LEISTUNGEN und ist beschränkt auf insgesamt 5 % des Vertragspreises dieses Teils. Die ersten zwei Wochen der Verspätung geben keinen Anspruch auf eine pauschalisierte Verzugsentschädigung und sämtliche Rechte und Ansprüche des BESTELLERS aus Verspätungen, welche die Dauer der
ersten zwei Wochen nicht überschreiten, sind ausgeschlossen. Nach Erreichen des Maximums der pauschalisierten Verzugsentschädigung (5 % des Vertragspreises des verspäteten Teils) hat der BESTELLER BRUGG LIFTING schriftlich eine angemessene Nachfrist anzusetzen. Wird diese Nachfrist aus Gründen, die BRUGG LIFTING nicht zu vertreten hat, nicht eingehalten, finden sodann die gesetzlichen Verzugsfolgen Anwendung.
4.5 Ist statt einer LIEFERFRIST ein bestimmter Termin vereinbart, ist dieser gleichbedeutend mit dem letzten Tag einer LIEFERFRIST. Die Ziffern 4.2-4.4 (und 4.6) gelten analog.
4.6 Wegen Verspätung der LIEFERUNGEN bzw. LEISTUNGEN hat der BESTELLER keine Rechte und Ansprüche ausser den in dieser Ziffer 4 ausdrücklich genannten. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht im Falle von grober Fahrlässigkeit oder rechtswidriger Absicht von BRUGG LIFTING, oder soweit ihr sonst zwingendes Recht entgegensteht.
4.7 Wenn der BESTELLER LIEFERUNGEN nicht innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Abholeinladung abholt, behält sich BRUGG LIFTING das Recht vor, ab dem 6. Tag eine Lager- / Verzugsgebühr von CHF 70.00 pro Tag zu erheben, bis die LIEFERUNG abgeholt wird.
5. Abnahme
5.1 Der BESTELLER hat die LIEFERUNGEN bei Erhalt unverzüglich zu prüfen und BRUGG LIFTING allfällige Mängel spätestens innert 7 Tagen nach Erhalt der LIEFERUNGEN schriftlich anzuzeigen und zu rügen. Unterlässtes der BESTELLER, gemäss dieser Ziffer 5.1 Mängel zuprüfen bzw. zu rügen, so gelten die LIEFERUNGEN als genehmigt.
5.2 Zeigen sich keine Mängel der LIEFERUNGEN oder nur Mängel, die nicht wesentlich sind, so gilt die Abnahme der LIEFERUNGEN mit Abschluss der Prüfung als erfolgt.
5.3 Die Rechte des BESTELLERS bei Mängeln richten sich nach Ziffer 6.
6. Gewährleistung
6.1 BRUGG LIFTING leistet dem BESTELLER Gewähr dafür, dass die LIEFERUNGEN im Zeitpunkt der Lieferung keine substantiellen Mängel in der Verarbeitung oder im Material aufweisen, welche den ordentlichen Gebrauch der LIEFERUNGEN beeinträchtigen. Jede darüber hinaus gehende Sachgewährleistung sowie jegliche echtsgewährleistung werden ausdrücklich ausgeschlossen, soweit nicht explizit in der schriftlichen Auftragsbestätigung und/oder dem Vertrag vereinbart.
6.2 In Bezug auf Drittprodukte beschränkt sich die Gewährleistung und Haftung von Seiten BRUGG LIFTING gegenüber dem BESTELLER ausschliesslich darauf, dass BRUGG LIFTING auf Kosten des BESTELLERS die Gewährleistungsrechte gestützt auf den gesetzlichen odervertraglichen Bestimmungen des Dritten (z. B. AGB, Garantiebestimmungen) wahrnimmt. Sollte der Dritte seiner Gewährleistungspflicht und Haftung nicht freiwillig nachkommen, tritt BRUGG LIFTING die Gewährleistungsrechte und Haftungsbehelfe zur Durchsetzung an den BESTELLER ab. Im Übrigen wird jegliche Gewährleistung und Haftung sowohl von BRUGG LIFTING als auch ihrer Hilfspersonen im gesetzlich zulässigen Umfang gegenüber dem BESTELLER wegbedungen
6.3 BRUGG LIFTING haftet insbesondere nicht für Mängel, die der BESTELLER selber verschuldet hat oder der insbesondere als Folge von normaler Abnützung (z.B. bei Verschleissteilen), von unsachgemässem Transport und/oder Lagerung, von nicht fachgerechter Montage, von der Verwendung von Material des BESTELLERS, von Änderungen oder Reparaturen durch den BESTELLER oder Dritte ohne Zustimmung von BRUGG LIFTING, von Montage oder Unterhalt durch den BESTELLER oder
Dritte ohne Zustimmung von BRUGG LIFTING, von Überlastung, von Naturkatastrophen, von Umweltschäden oder als Folge von anderen nicht von BRUGG LIFTING zu vertretenden Ursachen eintreten.
6.4 Die Gewährleistung von BRUGG LIFTING setzt voraus,
dass der BESTELLER die Mängel innert 7 Tagen nach Erhalt der LIEFERUNGEN BRUGG LIFTING gegenüber schriftlich rügt (siehe auch Ziffer 5.1). Später entdeckte verdeckte Mängel sind innerhalb von 7 Tagen ab Entdeckung bei BRUGG LIFTING schriftlich zu rügen.
6.5 Gewährleistungsansprüche verjähren vorbehältlich einer expliziten anderen Regelung nach Ablauf von 12 Monaten nach der Lieferung der betreffenden LIEFERUNG. Für eine von BRUGG LIFTING ersetzte oder reparierte LIEFERUNG gilt die 12-Monatsfrist ab Lieferung der ursprünglichen LIEFERUNG.
6.6Nach erfolgter Geltendmachung von Mängeln kann BRUGG LIFTING in der Folge wahlweise entweder die LIEFERUNG an Ort und Stelle untersuchen oder aber verlangen, dass die LIEFERUNG an BRUGG LIFTING zurückgesandt wird. BRUGG LIFTING wird den Gewährleitungsanspruch prüfen und dem BESTELLER mitteilen, ob der geltend gemachte Anspruch unter die Gewährleistung fällt oder nicht. Bis zur definitiven Klärung der Beanstandung hat der BESTELLER die LIEFERUNG aufzubewahren.
6.7 Allfällige Mitarbeit durch BRUGG LIFTING bei der Ermittlung von Mängeln oder Beseitigung derselben erfolgt ohne jedes Präjudiz für Bestand und Umfang der Gewährleistung.
6.8 Liegt ein Gewährleistungsfall vor, wird BRUGG LIFTING
allfällige Mängel an der LIEFERUNG nach eigenem Ermessen entweder unentgeltlich beheben oder ganz oder teilweise ersetzen. Ein Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag (Wandlung), auf Reduktion des Kaufpreises inderung), Ersatzvornahme und/oder auf Schadenersatz ist ausgeschlossen. Minderung), Ersatzvornahme und/oder auf Schadenersatz ist ausgeschlossen.
6.9 Liegt kein Gewährleistungsfall vor, hat der BESTELLER sämtliche Kosten zu tragen, welche BRUGG LIFTING durch die Geltendmachung des nicht unter die Gewährleistung fallenden Anspruches entstanden sind. Dies
beinhaltet insbesondere Transport, Montage und Arbeits- kosten.
6.10 Der BESTELLER hat wegen Mängeln sowie Fehlens zugesicherter Eigenschaften keine Rechte und Ansprücheausser den in dieser Ziffer 6 ausdrücklich genannten.Diese Gewährleistungs- und Haftungsbeschränkung gilt nicht im Falle von grober Fahrlässigkeit, rechtswidriger Absicht oder arglistigem Verschweigen von Mängeln von BRUGG LIFTING, oder soweit ihr sonst zwingendes Recht entgegensteht.
7. Leistungen
7.1 Gegenstand und Umfang der LEISTUNGEN sind im betreffenden Vertrag abschliessend aufgeführt. Auf die LEISTUNGEN, wie z.B. die von BRUGG LIFTING erbrachten LEISTUNGEN im Bereich von Montage oder Montageüberwachung der LIEFERUNGEN können zusätzliche Bedingungen Anwendung finden.
7.2 Der BESTELLER hat die LEISTUNGEN nach Erbringung unverzüglich zu prüfen und allfällige Beanstandungen sofort, spätestens aber innerhalb von 7 Tagen nach Erbringung der LEISTUNGEN, schriftlich bei BRUGG LIFTING anzuzeigen (Datum Poststempel massgebend). Unterlässt der BESTELLER die Anzeige, so gelten die LEISTUNGEN als akzeptiert.
7.3 Vorbehältlich ausdrücklicher anderslautender Vereinbarung haftet BRUGG LIFTING dem BESTELLER nur für die sorgfältige Ausführung der LEISTUNGEN, übernimmt also für die LEISTUNGEN keine Ergebnisverantwortung. Das gilt insbesondere auch bei Beratungsdienstleistungen im Zusammenhang mit den LIEFERUNGEN. BRUGG LIFTING erbringt Beratungsdienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen, gewährleistet aber nicht, dass die LIEFERUNGEN für den Gebrauch, den der BESTELLER vorsieht, geeignet sind. Die LEISTUNGEN von BRUGG LIFTING basieren auf zur Verfügung gestellten Unterlagen des BESTELLERS oder Dritter. Die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Unterlagen liegt in der Verantwortung des BESTELLERS. BRUGG LIFTING übernimmt keine Haftung für fehlerhafte Unterlagen oder Ausführungen. Im Übrigen wird für die Haftung auf Ziffer 10 verwiesen.
7.4 Bei einer ausdrücklich vereinbarten Ergebnisverantwortung von Seiten BRUGG LIFTING gilt Ziffer 6 analog.
8. Retouren
8.1 BRUGG LIFTING gewährt den BESTELLERN in Bezug auf bestellte und unbeschädigte LIEFERUNGEN auf freiwilliger Basis ein Rückgaberecht. Das Rückgaberecht steht allerdings unter dem Vorbehalt, dass die retournierte LIEFERUNG unbeschädigt ist, keine Gebrauchsspuren aufweist und vom BESTELLER vollständig (inklusive aller Einzelteile und Zubehör sowie inklusive Verpackungsmaterial) innert 14 Tagen nach Erhalt der Lieferung an BRUGG LIFTING retourniert wird (massgeblicher Zeitpunkt ist der Eingang der retournierten LIEFERUNG bei BRUGG LIFTING).
8.2. Vom Rückgaberecht gemäss Ziffer 8.1 explizit ausgenommen sind sämtliche für den BESTELLER konfektionierten LIEFERUNGEN (wie z.B. nach den Angaben des BESTELLERS in den Drop-Down Menüs im WEBSHOP zugeschnittene Drahtseile, textile Hebemittel oder konfektionierte Anschlagketten) sowie sämtliche LIEFERUNGEN, die auf Wunsch des BESTELLERS gefertigt oder angepasst werden. BRUGG LIFTING kann solche LIEFERUNGEN in Ausnahmefällen kulanzhalber und nach eigenem Gutdünken zurücknehmen – ein diesbezüglicher Anspruch des
BESTELLERS besteht jedoch nicht.
8.3 Die Rücksendung von LIEFERUNGEN erfolgt auf Kosten und Gefahr des BESTELLERS. Nach Eingang und Prüfung der LIEFERUNG wird BRUGG LIFTING dem BESTELLER den für die retournierte LIEFERUNG bezahlten Kaufpreis exklusive Versand- und Verpackungskosten zurückerstatten.
9. Eigentumsvorbehalt
Die LIEFERUNGEN bleiben Eigentum von BRUGG LIFTING, bis der BESTELLER seine Zahlungspflicht erfüllt und BRUGG LIFTING alle Zahlungen gemäss Vertrag vollständig erhalten hat. Der BESTELLER ist verpflichtet, bei Massnahmen zum Schutze des Eigentums von BRUGG LIFTING ohne Verzug mitzuwirken. Der BESTELLER ermächtigt BRUGG LIFTING zudem, ihr Eigentum im entsprechenden Eigentumsvorbehaltsregister einzutragen, sofern BRUGG LIFTING eine solche Eintragung wünscht.
10. Haftung und Haftungsbeschränkung
10.1 Die Haftung von BRUGG LIFTING aus oder im Zusammenhang mit einem Vertrag oder dessen nicht gehöriger Erfüllung ist insgesamt beschränkt auf 50 % des vereinbarten Vertragspreises. Darin eingeschlossen sind insbesondere allfällige Ansprüche aus Verspätung gemäss Ziffer 4.4.
10.2 Sämtliche Ansprüche des BESTELLERS auf Ersatz von indirekten, mittelbaren und Folgeschäden, entgangenem Gewinn und nicht realisierten Einsparungen, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund solche Schäden geltend gemacht werden, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Gleiches gilt für Schäden, die auf Ursachen gemäss Ziffer 6.3 (Selbstverschulden, normale Abnutzung, unsachgemässer Transport, etc.) zurückzuführen sind sowie für Handlungen und Unterlassungen von Hilfspersonen.
10.3 Die Haftung von BRUGG LIFTING für Drittprodukte ist nach Massgabe von Ziffer 6.2 ausgeschlossen respektive beschränkt.
10.4 Die Rechte und Ansprüche des BESTELLERS aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag oder dessen nicht gehöriger Erfüllung, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sie gestellt werden, sind in diesen AGB ausdrücklich und abschliessend genannt. Andere und darüberhinausgehende Rechte und Ansprüche sind wegbedungen.
10.5 Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle von grober Fahrlässigkeit oder rechtswidriger Absicht von BRUGG LIFTING, oder soweit ihnen sonst zwingendes Recht entgegensteht.
11. Weitere Bestimmungen
a) Beizug Dritter
11.1 BRUGG LIFTING ist berechtigt, Dritte zur Vertragserfüllung beizuziehen. BRUGG LIFTING steht für die Leistungen von beigezogenen Dritten gleich wie für eigene Leistungen ein.
b) Immaterialgüterrechte
11.2 UGG LIFTING oder deren allfällige Lizenzgeber bleiben Inhaber sämtlicher Rechte an allen LIEFERUNGENund LEISTUNGEN, Beschreibungen, Prospekten, Plänen, Dokumenten und Datenträgern, eingeschlossen Patent-, Urheber- oder andere Immaterialgüterrechte. Der BESTELLER anerkennt diese Rechte von BRUGG LIFTING bzw. deren Lizenzgebern.
11.3 BRUGG LIFTING bestätigt, dass die dem BESTELLER abgegebenen Beschreibungen von LIEFERUNGEN und LEISTUNGEN, Prospekte, Pläne, Dokumente und Datenträger nach bestem Wissen von BRUGG LIFTING keine Rechte Dritter verletzen. BRUGG LIFTING gibt aber keine Garantie oder Gewährleistung dafür ab, dass die dem BESTELLER abgegebenen Beschreibungen von LIEFERUNGEN und LEISTUGEN, Prospekte, Pläne, Dokumente und Datenträger keine Rechte Dritter verletzen.
c) Datenschutz
11.4 RUGG LIFTING verarbeitet im Rahmen des Vertragsverhältnisses oder bei der Vertragsanbahnung bestimmte personenbezogene Daten von ihren BESTELLERN. Die Verarbeitung durch BRUGG LIFTING erfolgt im Einklang mit den einschlägigen Bestimmungen der EU- Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und unter Beachtung der jeweiligen nationalen Datenschutzgesetzgebung. Sämtliche relevanten Informationen im Zusammen- hang mit der Datenverarbeitung sind im Dokument „Datenschutzrichtlinie zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der BRUGG Lifting AG“ niedergelegt, welches auf der Website der BRUGG LIFTING unter der Adresse www.brugglifting.com abrufbar ist und den BESTELLERN zusätzlich auf Verlangen zugestellt werden kann.
d) Teilungültigkeit
11.5 . Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder nicht durchsetzbar sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und dieser AGB insgesamt nicht. Die ungültige oder nicht durchsetzbare Bestimmung soll durch eine gültige Bestimmung ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen
oder nicht durchsetzbaren Bestimmung so nahe wie möglich kommt.
12. Gerichtsstand und anwendbares Recht
12.1 Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Birr (Aargau), Schweiz. BRUGG LIFTING ist jedoch auch berechtigt, den BESTELLER an dessen Wohnsitz/Sitz zu belangen. Für BESTELLER mit Wohnsitz/Sitz im Ausland ist Birr (Aargau), Schweiz, auch der Betreibungsort.
12.2 Das Rechtsverhältnis untersteht dem materiellen schweizerischen Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Normen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge für den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht, CISG)
Birr, Mai/2023